Seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 Abs. I Arbeitsschutzgesetz, unabhängig der Unternehmensgröße, Pflicht für jedes Unternehmen.
Große Betriebe, Konzerne setzen es schon um, doch Klein- und Mittelständische Betrieben fehlt es häufig an Kapazitäten und auch Fachkompetenz.
Für die Unternehmer/Entscheider und ihrer Verantwortung in Sachen Psyche rund um den betrieblichen Alltag, eine nicht unerhebliche Hürde:
Es gibt auch nicht DIE Methode, sondern es gilt herauszufiltern, was am sinnvollsten ist.
Wenn dann richtig, sollte das Motto sein!
Hier setzen wir an und unterstützen Sie.
Ihr Benefit ist dann:
Nutzen Sie die Möglichkeit, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben
und erzielen gleichzeitig einen Return on Invest !
März 2016