84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz BEM). Durch ein frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Mitarbeitern als auch die Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
Die Gesundheit, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und das Leistungsvermögen einer jeden Mitarbeiterin und eines jeden Mitarbeiters ist einzentrales Anliegen moderner Unternehmen, um Fachkräfte zu sichern.
Machen Sie die Pflicht zur Kür!
Der Workshop richtet sich an
Er beinhaltet:
Zukunftswerkstatt Gesundheit
Betroffene werden zu Beteiligten bei der Gestaltung gesünderer Arbeitsbedingungen.
Viele reden von Gesundheit und Mitarbeiterfreundlichen Arbeitsbedingungen. Doch reden sie alle von der gleichen Sache? Decken sich Ihre Vorstellungen von einem gesunden Arbeitsplatz mit der Vorstellung Ihrer Mitarbeiter? Denken Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte ähnlich ganzheitlich und zukunftsorientiert?
Der Workshop richtet sich an
Er beinhaltet: