Betriebliches Eingliederungsmanagement ist verpflichtend für Unternehmen, wenn Arbeitnehmer in den vergangenen zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Neben der gesetzlichen Notwendigkeit kann ein effizientes BEM
Daher ist die Prävention im Rahmen des BEM nachhaltig zu organisieren.
Unsere Tätgikeiten für Ihr Unternehmen können sein:
Auftakt kann ein Inhouse BEM-Workshop sein.
167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz BEM). Durch ein frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Mitarbeitern als auch die Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:
Die Gesundheit, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und das Leistungsvermögen einer jeden Mitarbeiterin und eines jeden Mitarbeiters ist ein zentrales Anliegen moderner Unternehmen, um Fachkräfte zu sichern.
Machen Sie die Pflicht zur Kür!
Der Workshop richtet sich an
Er beinhaltet: